Organigramm, Leitbild, Statuten, Datenschutzerklärung

Als gemeinnütziger Verein unter dem Namen Spitex AachThurLand sind wir gemäss Art. 60 ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches organisiert. Wir sind dem Krankenversicherungsgesetz (KVG), dem kantonalen Gesundheitsgesetz , der Leistungsvereinbarung mit den Vertragsgemeinden sowie unserem Leitbild verpflichtet. 

Dank klarer Strukturen und Verantwortungsbereiche ist es auch heute noch möglich, dass der Vorstand den Spitexbetrieb führt. Im Organigramm sehen Sie unsere Bereiche.